Compensatory and Contingency Financing Facility
Abk.: CCFF. Seit 1988 beim IWF bestehende Finan-zierungsfazilität, die aus der vorherigen Kompensatorischen Fazilität hervorgegangen ist. Das Eventualelement dient als finanzielle Versicherung gegen unvorhersehbare Änderungen wirtschaftlicher Schlüsselfaktoren. Ziehungen sind bis zu 122% der Quote des einzelnen Mitgliedslandes möglich, davon 40% für vorübergehende Exportschwankungen, 40% für unvorhergesehene Ausgaben, z.B. bei nicht kalkulierbaren starken internationalen Zinssteigerungen, 17% zum Ausgleich von Folgen verteuerter Nahrungsmitteleinfuhren, 25% nach Wahl für einen der angeführten Zwecke. Wenn auf Elemente dieser Fazilität zurückgegriffen wird, sind Ausleihungen bis zu 105 % der Quote möglich. Die Nutzung der Eventualkom-ponente unterliegt Auflagen im Rahmen der Konditiona-lität; sie ist an ein Bestandsabkommen des IWF gebunden. Rückkäufe von Ziehungen erfolgen nach 3,5-5 Jahren. Im Rahmen dieser Fazilität wurden zum ersten Mal internationale Zinsschwankungen - bis zu 35% der Quote - in den Katalog der Belastungsfaktoren aufgenommen.
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