Commercial Letter of Credit (CLC)
Kreditbrief, Akkreditiv
Vorwiegend im angloamerikanischen Handel verwendete Form des unwiderruflichen Dokumenten-Akkreditivs. Der CLC ist eine Urkunde, mit der die ausstellende Bank den Begünstigten ermächtigt, von Dokumenten begleitete Wechsel auf die ausstellende Bank zu ziehen, und sich selbst jedem gutgläubigen Erwerber gegenüber zur Einlösung verpflichtet (Bona-fide-holder-Klausel). Der CLC enthält:
Direkte Adressierung an den Begünstigten und Zustellung an ihn über eine Bank in seinem Land;
eventuell die Möglichkeit einer Bestätigung durch eine Bank im Land des Exporteurs, wodurch die Pflicht zum Ankauf des Wechsels unter Verzicht auf den Wechselregreß begründet wird;
freie Wahl der Bank, bei der der CLC zu zahlen ist (Ausnahme beim Restricted Commercial Letter of Credit). Der Begünstigte hat das Recht, die dokumentenbegleitenden Wechsel von einer Bank seiner Wahl negoziieren (Nego-ziierung) zu lassen. Ausnutzungen des Akkreditiv-Betrages werden auf der Rückseite des Dokuments registriert. Der CLC unterscheidet sich vom Akkreditiv insbesondere dadurch, daß er nicht an eine Bank, sondern an den Begünstigten (Exporteur) adressiert ist.
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