Collar
Zinsvereinbarung im Anlagenoder Darlehensbereich, bei der die möglichen Zinsschwankungen für das Produkt nach oben und unten begrenzt werden (collar = Kragen). Er entspricht einer Kombination aus Cap und Floor.
Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung über eine Zinsobergrenze und Zinsuntergrenze bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag. Übersteigt der Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (= Cap), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Fällt der Referenzzissatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze (= Floor), so muss der Käufer des Collar die Differenz zum Referenzzinssatz dem Käufer erstatten.
Instrument des Hedging, das aus einer Kombination von Cap und Floor besteht; Kauf eines Cap und Verkauf eines Floor. C. können so konstruiert werden, dass sich die für einen Cap zu zahlende und die durch einen Floor vereinnahmte Prämie gegenseitig aufheben.
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