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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Clubgut

Bezeichnung für Güter, bei denen eine Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung möglich ist und eine nur geringe Rivalität im Konsum vorliegt. Klassische Beispiele für Clubgüter sind Fitnessstudios oder Golfclubs. Ein Ausschluss für Nichtmitglieder ist hier möglich und es besteht keine Rivalität, weil diese Güter von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden können. Meistens ist es dennoch nicht möglich, dass alle Clubmitglieder das Gut gleichzeitig benutzen und mit steigender Mitgliederzahl steigt somit auch die Rivalität unter den Mitgliedern.



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