Closeoutnetting(-Vereinbarung)
Auch: bilaterales Liquidationsnetting(-Vereinbarung). Zwischen 2 Vertragspartnern getroffene Vereinbarung, dass im Falle des Eintritts eines definierten Ereignisses, das zu der Gefährdung der Geschäftsbeziehung führen könnte - wie insb. die Insolvenz eines der Geschäftspartner -, alle gegenseitigen vertraglichen Beziehungen einheitlich beendet werden sowie unvzgl. Aufrechnung der gegenseitigen Vertragspositionen und ein Saldoausgleich erfolgen. Closeoutnetting-Vereinbarungen werden seit Umsetzung der Netting-Richtlinie der EU in deutsches Recht durch Änderung der Kreditbestimmungsverordnung und des Eigenmittelgrundsatzes aufsichtsrechtlich anerkannt, wodurch die Grosskreditgrenzen entlastet sowie die Eigenkapitalbindung nach dem Eigenmittelgrundsatz für Ausfallrisiken verringert wird. Möglich ist damit grunds. die Verrechnung von Ausfallrisiken aus unterschiedlichen derivativen Geschäften in allen Währungen, die mit demselben Vertragspartner abgeschlossen wurden und einer bankenauf-sichtsrechtlich anerkannten Aufrechnungsvereinbarung unterliegen. Voraussetzung ist die auf schriftlichen Antrag von der BaFin erteilte Anerkennung.
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