Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen
In der Gesundheitswirtschaft:
federal subsidy for extraneous insurance benefitsbezeichnet die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen über Steuermittel. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird die Bundesbeteiligung in den Jahren 2007 und 2008 auf jeweils 2,5 Milliarden Euro festgeschrieben und in den Folgejahren bis 2016 um jährlich jeweils 1,5 Milliarden Euro erhöht. Die Finanzierung ab dem Jahr 2009 ist derzeit noch offen.
§ 221 SGB V
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