Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Jahresabschlussaufstellung und -prüfung
Der Jah-resabschluss der BaFin ist unbeschadet der Prüfung des Bundesrechnungshofs nach der Bundeshaushaltsordnung von einem Abschlussprüfer zu prüfen, wobei mind. alle 4 Jahre ein anderer Abschlussprüfer im Einvernehmen mit dem BMF nach Ausschreibung durch den Präsidenten zu beauftragen ist. Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Der Präsident legt dem Bundesrechnungshof den Jahresabschluss sowie den Bericht des Abschlussprüfers vor. Der Bundesrechnungshof leitet seinen Prüfbericht dem Präsidenten der BaFin, dem Verwaltungrat und BMF zu.
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