Börsenbesucher, -Vertreter
Personen, die im Namen und für Rechnung eines Börsenmitglieds zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassen sind. Als Börsenbesucher der an der Börse zugelassenen Banken fungieren zum einen Bankenvertreter und Bankiers als selbstständige Börsenbesucher, zum anderen Angestellte der Banken als un-selbstständige Börsenbesucher. Erstere handeln für eigene Rechnung ihrer Bank oder als Kommissionäre, Letztere im Auftrag ihrer Bank.
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