Börsenabteilung, -büro
Kurzbezeichnung : Börse. Abteilung einer Bank, die zur Abwicklung der Effektengeschäfte (Eigengeschäfte und Aufträge von Kunden) an der Börse zuständig ist. Die Geschäfte an der Börse werden durch die Börsenvertreter der Bank abgewickelt. Die vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträge werden in einem Händlerbuch erfasst und mit Hilfe der Börsenmakler an der Börse ausgeführt. Nach Ausführung vervollständigt der Börsenvertreter sein Auftragsbuch und gibt die Unterlagen und Belege an die Effektenverwaltungsabteilung weiter, die die Kunden tagesgleich durch Abrechnung oder Ausführungsanzeige informieren muss. Die Abwicklung der Börsengeschäfte erfolgt heute zunehmend vollelektronisch oder zumind. technisch unterstützt. Die Börsenabteilung ist bei grossen Banken in verschiedene Unterabteilungen gegliedert.
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