Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
BodensatzTrotz der täglichen Fälligkeit der Sichteinlagen können Kreditinstitute davon ausgehen, daß sie einen Teil der ihnen anvertrauten Gelder (z. B. auf Girokonten) für andere Geschäfte, beispielsweise das Kreditgeschäft, verwenden können. Diesen Teil der Gelder nennt man Bodensatz.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Akkreditivankaufszusage | Falschgeld, Strafe, Anhalten und Einziehung | Sicherungsübereignung, Bestimmtheit der Objekte | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |