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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bodensatz

Trotz der täglichen Fälligkeit der Sichteinlagen können Kreditinstitute davon ausgehen, daß sie einen Teil der ihnen anvertrauten Gelder (z. B. auf Girokonten) für andere Geschäfte, beispielsweise das Kreditgeschäft, verwenden können. Diesen Teil der Gelder nennt man Bodensatz.



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Weitere Begriffe : Akkreditivankaufszusage | Falschgeld, Strafe, Anhalten und Einziehung | Sicherungsübereignung, Bestimmtheit der Objekte
 
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