Bestimmtheitsgrundsatz
Wesentliches Erfordernis für die Vereinbarung von Sicherungsübereignungsverträgen. Die Wirksamkeit jeder Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit ist davon abhängig, dass die Beschreibung des Sicherungsgutes i.S. einer Konkretisierung dergestalt vorgenommen wird, dass es sich von sämtlichen anderen, vor allem den gleichartigen Sachen des Sicherungsgebers deutlich unterscheidet. Der Eigentumsübergang muss sich auf individuell genau bestimmte Objekte erstrecken. Anders: Bestimmbarkeitsgrundsatz.
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