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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beratender Bankenausschuss

Banking Advisory Committee. Abk.: BAC. Sektorübergreifendes internationales Regulierungsgremium. Zusammensetzung: hochrangige Vertreter der Finanzministerien, Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission; EZB, Norwegen, Liechtenstein und Island haben Beobachterstatus. Hauptaufgaben: Fungiert als Diskussionsforum mit dem Auftrag, die Europäische Kommission bei ihren Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften für den Bankensektor und der Umsetzung der Richtlinien in den EU-Mitgliedstaaten zu beraten. In dieser Funktion führt eines der Mitglieder den Vorsitz. In der Praxis nimmt der Beratende Bankenausschuss auch weitere Aufgaben wahr, indem er z. Beratender Bankenausschuss bestimmte technische Passagen der EU-Richtlinien überarbeitet. Er ist weiter mit der Neuregelung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierfirmen in der EU befasst. Seine Arbeit ist darauf ausgerichtet, einerseits Einheitlichkeit mit den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entworfenen internationalen Eigenkapitalrichtlinien zu erzielen und andererseits EU-spezif. Themen aufzugreifen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Banken und Wertpapierfirmen zu schaffen. Wegen ihrer Relevanz für das regulatorische und aufsichtsrechtliche Regelwerk ist der Beratende Bankenausschuss darüber hinaus in die Thematik der Rechnungslegung eingebunden. Zum anderen übt der Ausschuss unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission eine komitologische Funktion zur Erarbei- tung technischer Änderungen an EU-Richtlinien aus. Gründung 1977. Tagungsturnus: dreimal jährlich.



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