Belegschaftsaktie
Zahlreiche Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Will man die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die Belegschaftsaktien zeitweilig festgelegt werden, d.h. sie können vor Ablauf der so genannten Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünstigungen verkauft werden.
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