Bayessches Theorem
In der Wirtschaftssoziologie:
von dem Engländer T. Bayes (1702-1761) angegebenes Theorem der Wahrscheinlichkeitsrechnung zur Berechnung bedingter Wahrscheinlichkeiten. Die Anwendung des B.n T.s, um zunächst relativ willkürlich festgesetzte (subjektive) Wahrscheinlichkeiten durch Beobachtung zu verbessern, indem man das Bayessches Theorem T. als Aussage über die (ö-pn\'on\'-)Wahrscheinlichkeit ohne zusätzliche Information eines Ereignisses A und die (a-posteriori-) Wahrscheinlichkeit von A nach Eintreten von B interpretiert, ist Kernpunkt der sogenannten Bayesschen Statistik, die jedoch umstritten ist.
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