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Bausparkassenschuldverschreibung, Bausparanleihe, -bondBausparkassen dürfen zur Refinanzierung ihres Darlehensgeschäfts neben der Entgegennahme von Bauspareinlagen u. a. auch Schuldverschreibungen ausgeben. Deren Sicherheit wird - wie auch die der sonstigen entgegengenommenen Gelder - u.a. durch zahlreiche Vorschriften des Bausparkassengesetzes gewährleistet.
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Weitere Begriffe : Währungsterminoption | Durchschnittsprofit | Greenclause | ||||||||||||||||||||||||||||
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