Bauleistungsdeckung
Möglichkeit, Bauleistungen im Ausland über eine Hermesdeckung abzusichern. Unterschieden wird hins. der Rechtsnatur des Bestellers zwischen Garantie und Bürgschaft. Deckungsgegenstände können insb. sein: Selbstkosten der zu fertigenden Teile, die anderweitig schwer verwertbar sind, Forderungen an den Besteller, Garantien zu Gunsten des Bestellers, Montagegeräte, Baugeräte, Ersatzteillager, Kosten der Baustelleneinrichtung und der Baustellenbevorratung.
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