Barwertdeckungsrechnung
Nach HypBarwertV: Barwerte der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und der zu ihrer Deckung verwendeten Werte sind bank-arbeitstäglich zu ermitteln und abzugleichen. Der Abgleich ist durch Abzug des Barwertes der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe vom Barwert der zu ihrer Deckung verwendeten Werte vorzunehmen. Ergibt sich hieraus ein negativer Betrag, ist dieser unvzgl. in Form zusätzlicher Deckungswerte barwertig auszugleichen.
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