Bankvaloren l. Klasse
In der Bankvalorenversicherung Bankvaloren, für die ein Identitätsnachweis durch Angabe von Gattungen, Seriennummern, Bezeichnungen usw. beigebracht werden kann, sodass für sie im Schadensfall eine Sperrung sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren möglich sind. Bsp.: Anleihen, Aktien, Frachtbriefe, Wechsel, Schecks, Grundschuldbriefe, Lebensversicherungspolicen. Sparbücher, Schatzanweisungen u. a. m. Anders: Bankvaloren 2. Klasse.
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