Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
BankenerlassBankauskunft gegenüber Finanzbehörden. Bezeichnung für eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministers, in der die Auskunftspflichten der Kreditinstitute gegenüber den Finanzbehörden einengend geregelt sind. Der Bankenerlass bestimmt insbesondere, dass Auskunftsersuchen der Finanzämter nur in Einzelfällen und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Preisauszeichnungspflicht | Briefkurs | E-Geldinstitut mit Mutterunternehmen mit Sitz in Drittstaat | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |