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BankabrufverfahrenIn verschiedenen Bereichen mögliches Abbuchungsverfahren, bei dem der Schuldner wiederkehrender Beträge seine Bank schriftlich ermächtigt, die Beträge bei Anfordern durch den Gläubiger von seinem Konto abzubuchen. Dieses Verfahren gibt es z.Bankabrufverfahren beim Einzug von regelmässig anfallenden Steuer- und Zollzahlungen, Grundabgaben, Frachtraten u.a.
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Weitere Begriffe : internes Ratingsystem, dauerhafte Freistellung | Betriebsstoffe | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | ||||||||||||||||||||||||||||
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