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Avis, avisieren, Avisierung1. Benachrichtigung, Ankündigung, Anzeige in Form der Vorankündigung im Bankverkehr, z. B. über den Eingang einer Zahlung, Sendung, bevorstehenden Kontobelastung, Einlösung eines bei der Zahlstelle vorgelegten Wechsels u.dgl. Früher war die Avisierung zumind. grösserer Zahlungen auch im Inlandsverkehr brieflich, telefonisch oder fernschriftlich üblicher; heute kommt sie vor allem noch im Auslandsgeschäft zum Einsatz. 2. Im Wechselverkehr die Benachrichtigung seitens des Wechselausstellers an den Wechselschuldner (Bezogenen) über den Grund der Ziehung des Wechsels auf ihn. 3. Im Akkreditivverkehr zeigt eine zweitbeauftragte Bank, die damit zur avisierenden Bank wird, dem aus dem Akkreditiv begünstigten Exporteur die Eröffnung des Akkreditivs zu seinen Gunsten im Auftrag der Akkreditivbank an, ohne damit eine Verbindlichkeit oder Gewährleistung einzugehen. |
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Weitere Begriffe : Ergebnisausweispolitik | Direktorium der Europäischen Zentralbank | Europäische Zentralbank, Sonderstatus | ||||||||||||||||||||||||||||
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