ausserkollektiver Zinssatz
Bei Bausparkassen Zinssatz, der dem Unterschiedsbetrag aus dem effektiven Jahreszins für die zugeführten ausserkollektiven Mittel und dem kollektiven Zinssatz entspricht. Ist wahlweise entweder aus den Zinserträgen der Bausparkassen aus den Geldanlagen nach Bausparkassengesetz und aus den Erträgen aus Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten nach Bausparkassengesetz oder aus der von der Bundesbank ermittelten und veröffentlichten Umlaufsrendite tarifbesteuerter festverzinslicher Wertpapiere zu errechnen. Ggs.: kollektiver Zinssatz.
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