Aussensteuergesetz
(AStG)
Das Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen hat vor allem die Aufgabe, der Ausnutzung von Steuervorteilen, die durch das internationale Steuergefälle für nationale Unternehmungen oder für natürliche Personen bei Wohnsitzwechsel entstehen können, entgegenzuwirken (vgl. Anwendungserlass BMF vom 2.12.1994, BStBI. 95 I SNR 1/1995 S. 3 ff).
Es regelt daher die Besteuerung bei
1. internationalen Verflechtungen,
2. Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete,
3. wesentlichen Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel im Ausland,
4. Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften,
5. Familienstiftungen.
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