ausreichende Liquidität, Nachweis
Ein Institut hat zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen ausreichende Liquidität vorzuhalten, die es auf der Grundlage eines zeitlich gegliederten Erfassungsschemas berechnet, das 4 Laufzeitbänder umfasst: 1. täglich fällig bis 1 Monat, 2. über 1 Monat bis 3 Monate, 3. über 3 Monate bis 6 Monate, 4. über 6 Monate bis 12 Monate. Anhand der am Ende jedes Kalendermonats zu ermittelnden Liquiditätskennzahl beurteilt die BaFin, ob die Liquidität des Instituts ausreichend ist. Die Liquiditätskennzahl gibt das Verhältnis zwischen den im ersten Laufzeitband verfügbaren Zahlungsmitteln und den während dieses Zeitraumes abrufbaren Zahlungsverpflichtungen an. Die Liquidität des Instituts gilt als ausreichend, sofern dessen Liquiditätskennzahl den Wert 1 nicht unterschreitet. Das Institut hat ausserdem Beobachtungskennzahlen zu berechnen, die die Verhältnisse zwischen jeweiligen Zahlungsmitteln und -Verpflichtungen den ein- zelnen Laufzeitbändern gemäss angeben. Ermittlung der Beobachtungskennzahlen erfolgt entspr. der Berechnung der Liquiditätskennzahl. Überschreiten die in einem Laufzeitband vorhandenen Zahlungsmittel die abrufbaren Zahlungsverpflichtungen, ist der Unterschiedsbetrag als zusätzliche Zahlungsmittel bei der Ermittlung der Beobachtungskennzahl im darauf folgenden Laufzeitband zu berücksichtigen.
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