Auslandsinvestmentgesetz
Regelt den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, die Besteuerung ihrer Erträge, sichert den Sparerschutz und stellt Wettbewerbsgleichheit zu den KAG deutschen Rechts her. Mit seinen Vorschriften über den Vertrieb erfasst es nur das öffentliche Anbieten, die öffentliche Werbung und den Vertrieb in ähnlicher Weise. Nicht betroffen sind die an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassenen ausländischen Investmentanteile gemäß der von der deutschen Börse vorgeschriebenen Bekanntmachungen.
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