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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auslagerung von Bankgeschäftsbereichen, Abschlussprüfer

Der Abschlussprüfer des auslagernden Instituts hat im Prüfungsbericht zur Ordnungsmässigkeit der Auslagerung Stellung zu nehmen. Dabei sind Art und Umfang der verschiedenen Auslagerungslösungen in Grundzügen zu beschreiben. Einhaltung der materiellen Voraussetzungen des S 25 a Abs. 2 KWG ist festzustellen.



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