Ausführungsplatz bei Börsenaufträgen
Die Börse, an der der Auftrag ausgeführt wird. Der Bankkunde kann, wenn das von ihm zu kaufende oder zu verkaufende Wertpapier an mehreren Börsen gehandelt wird, bestimmen, an welchem Börsenplatz der Auftrag ausgeführt werden soll. Bestimmt er dies nicht, gibt die Bank den Auftrag an die Börse, die ihr am zweckmäßigsten erscheint, die Börse am Sitz der Bank oder die Heimatbörse der Unternehmung. Bei sehr großen Beträgen kann eine Aufteilung des Auftrags auf mehrere Börsen sinnvoll sein.
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