Ausführung von Kundenaufträgen, Ausführungsanspruch
Gegenüber der Bank, die ein Kunde beauftragt, für ihn als Kommissionär Kauf- oder Verkaufsaufträge für Wertpapiere auszuführen, hat dieser Kunde bestimmte Ausführungsansprüche. Zunächst hat die Bank eine Auswahlpflicht. Sie muss zu ihrem Auftrag den günstigsten Käufer bzw. Verkäufer auswählen, d.h. muss zum günstigsten Kurs abschließen. Stellt der Kunde Kurslimits, muss sie trotzdem zu einem niedrigeren Kurs kaufen bzw. zu einem höheren Kurs verkaufen, wenn dieser günstigere Abschluss im Vergleich zum Limit möglich ist. Diese günstigeren Konditionen müssen zudem dem Kunden weitergegeben werden. Weiterhin besteht eine Abschlusspflicht, d.h., die Bank ist dem Kunden gegenüber verpflichtet, den Auftrag auszuführen, und zwar zu den besten Konditionen. Bleibt ein Auftrag liegen, obwohl ein Abschluss möglich gewesen wäre, liegt darin eine Pflichtverletzung und Leistungsstörung in der Erfüllung des Kommissionsvertrages. Dem Kunden ist die Erledigung eines Auftrages durch Erteilung einer Abrechnung oder durch besondere Mitteilung am Tage der Auftragsausführung anzuzeigen.
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