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AuftragsartAufträge können dem Makler als limitierte Aufträge oder bestens bzw. billigst aufgegeben werden. Enthält ein Auftrag keine Kursangabe, gilt er als bestens bzw. billigst aufgegeben. Aufträge können auch zu einer bestimmten Kursfeststellung (z.B. Eröffnungs-, Einheits-, Schlusskurs) aufgegeben werden.
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Weitere Begriffe : Zollunion | Wertpapiersicherheiten bei Termingeschäften | haftendes Eigenkapital, Funktionen | ||||||||||||||||||||||||||||
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