Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Assoziierungsabkommen: (1) Im Völkerrecht: Verträge zwischen einer inter- oder supranationalen Organisation und einem Nichtmitgliedsland. (2) In der EU: Der EU-Vertrag kennt zwei Arten von Assoziierung Dritter; eine sog. konstitutionelle Assoziierung überseeischer Länder und Gebiete (AKP-Staaten) und eine vertragliche Assoziierung im Falle sonstiger Länder und internationaler Organisationen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Gutschrift in der Wertpapierrechnung | Währung | Bereichsausnahme für Banken | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |