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ArbeitsrenteIn der Wirtschaftssoziologie: Form der Grundrente, die durch Arbeit des Pächters in der Wirtschaft des Grundherren (z.B. Fronhof) entrichtet wird. Die Arbeitszeit des Pächters oder Fröners ist geteilt in die Arbeit für den Herrn und die Arbeit für den eigenen Haushalt. In der Arbeitsrente stellt sich die Aneignung des Mehrprodukts durch den Grundherrn als unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnis dar.
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Weitere Begriffe : gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung | Existenzminimum, physisches | European Master Agreement | ||||||||||||||||||||||||||||
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