Arbeitsmarkt, grauer
In der Wirtschaftssoziologie:
auch Grauzone des Arbeitsmarktes, Begriff aus der Arbeitsmarktforschung, der seit Ende der 1970er Jahre Beschäftigungsverhältnisse von insbesonders Hoch- und Fachhochschulabsolventen bezeichnet, die weder Tarifverträgen noch Beamtenrecht unterliegen, dem Ausbildungsgang nicht entsprechend und gering oder gar nicht entlohnt werden. Diese können z.B. sein: sog. „Jobben“ (etwa als Taxifahrer), Stipendien, Werkverträge, durch Ehepartner zwischenfinanzierte Promotionen, ABM, freie publizistische Tätigkeit, aber auch Selbständigkeit aufgrund von Lebensumorientierungen (Wertewandel) oder als Reaktion auf die schlechte Arbeitsmarktsituation. Der g.e Arbeitsmarkt, grauer kann mit herkömmlichen Kategorien der Statistik nur in seinen Einzelteilen erfasst werden.
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