Anrechnungserleichterungen für die Präferenzzone
Im Eigenmittelgrundsatz erhalten Banken Anrechnungserleichterungen für bestimmte ausserbilanzielle Geschäfte (Finanzswaps, Optionsrechte, Termingeschäfte), wenn bei den Geschäften Vertragspartner eine Institution in der Präferenzzone ist. Die Erleichterungen betragen, wenn dieser 1. ein Land (Zentralstaatsebene) ist, 0% statt 100%; 2. die dortige Zentralbank ist, 0% statt 50%; 3. eine Bank aus einem solchen Land ist, 20% statt 50%.
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