Anleihetreuhänder
Auch: Trustee. Bank, die vertraglich die Interessen der Gläubiger einer Anleihe wahrnimmt, meist im Zusammenhang mit ihrem Anleihegeschäft, wo die konsortialführende Bank meist diese Funktion übernimmt (Anleihetreuhänderschaft). Diese Bank ist auch Vertreter der Gläubiger i.S. d. Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Bei durch Grundpfandrechte abgesicherten Anleihen wird die Bank für die Gläubiger als Grundbuchvertreter bestellt und ins Grundbuch eingetragen. Trustee bei Anleihen.
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