Anbieten und Eröffnen von Finanzierungsfazilitäten und zugehörigen Dienstleistungen
Gruppe von Bankleistungen. Bildet den Hauptbestandteil des bilanziell sichtbaren Aktivgeschäftes der Banken; die zugehörigen Aktivitäten hingegen - z. B. die Abwicklung des Zahlungsverkehrs - sind i. d. R. nicht unmittelbar aus der Bankbilanz erkennbar. Während die Inanspruchnahme von Finanzierungsfazilitäten von Seiten der Nachfrager einen Vorgang der Kapitalbeschaffung darstellt, rechnet sie bei den Banken zum Bereich der Finanzinvestitionen, der gegenüber den Realinvestitionen bei weitem überwiegt.
Die Vielfalt von Finanzierungsfazilitäten und die Verschiedenartigkeit der Möglichkeiten ihrer Einteilung erschweren die Systematisierung, die z.B. nach Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen, Sicherheiten, Kreditnehmern oder Kreditverwendung vorgenommen werden kann. Fast allen Kriterien ist gemeinsam, dass sich Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben; besonders auffällig wird dies beim Kriterium der Fristigkeit.
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