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aller Orten zahlbarSelten vorkommender Vermerk auf einem Wechsel. Hat wg. der unabdingbaren wechselgesetzlichen Vorschrift über die Angabe eines bestimmten Zahlungsortes ledigl. Bedeutung für eine Wechselklage, die bei solchem Vermerk bei jedem beliebigen Gericht erhoben werden kann.
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Weitere Begriffe : Grossbausparverträge | Kredittäuschungsvertrag | Methode der Differenz | ||||||||||||||||||||||||||||
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