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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Aktienkauf und -verkauf, Transaktionskosten

Beim Kauf von Aktien fallen als Kosten an: Provision, Maklergebühr (Courtage). Wenn Lieferungskosten entstehen, werden sie gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Sonderkosten ausländischer Aktien. Werden Geschäfte nicht über die Börse abgewickelt - z.B. Bezug junger Aktien oder sonstiger Ersterwerb - entfällt die Courtage.



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