Akt, illokutionärer
In der Wirtschaftssoziologie:
Begriff der Theorie der Sprechakte (J.L. Austin 1962; J.R. Searle 1969) für Handlungen wie „aussagen“, „beschreiben“, „versprechen“, „tadeln“ usw. Der i.e Akt, illokutionärer ist ein konstitutiver Aspekt von Sprechakten, die durch die Äusserung von Sätzen vollzogen werden. Damit ein Satz als eine Mitteilung oder Warnung verstanden wird, muss seine Äusserung als Vollzug eines i.n A.s erkennbar sein, der bestimmten Bedingungen und Regeln unterliegt. Der i.e Akt, illokutionärer ist die kleinste Einheit menschlicher Kommunikation. Akte, die weitergehende Konsequenzen oder Wirkungen von Äusserungen auf den Zuhörer beinhalten, z.B. durch Argumentieren „überzeugen“ oder durch Warnen „erschrecken“, jemanden durch Worte zu ärgern oder zu langweilen, heissen perlokutionäre Akte.
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