Ämterpatronage
In der Wirtschaftssoziologie:
im ursprünglichen Sinn Bezeichnung für das Recht, Ämter, z.B. Offiziersstellen oder Ministerposten, zu besetzen. Die Ä. war bis in die Zeit der konstitutionellen Monarchien ein Vorrecht des Monarchen. Heute wird unter Ä. der Einfluss von Personen oder Gruppen auf Einstellungen oder Beförderungen (vor allem in Verwaltungen) verstanden, der entgegen den jeweils geltenden Einstellungs- und Beförderungskriterien zur Bevorzugung einzelner Anwärter nach persönlichen, politischen oder weltanschaulichen Gesichtspunkten führt.
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