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AbwicklungsbilanzZu unterscheiden sind Abwicklungseröffnungs- und Abwicklungsschlussbilanz. Erstere stellt die Basis für die Tätigkeit der Abwickler dar. Aus ihr erfolgt der Ansatz der Vermögenswerte zum vermutlichen Veräußerungswert. Die Abwicklungsschlussbilanz ist die Basis für die Vermögensverteilung und die Rechnungslegung der Abwickler. Auch steuerlich besteht die Pflicht zur Aufstellung einer Abwicklungseröffnungsbilanz.
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Weitere Begriffe : Gegenstromverfahren | Kreditrisiko, ausländisches, internationales | hinkendes, qualifiziertes Inhaberpapier | ||||||||||||||||||||||||||||
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