Zweigstelle, -niederlassung
1. Terminologie ist nicht einheitl. Meist sind damit die grösseren Geschäftsstellen mit selbstständiger Kontoführung oder sogar solche mit übergeordneten Funktionen für einen Filial- oder Zweigstellenbereich gemeint.
2. Klassisches Medium der Vertriebspolitik von Banken (Vertriebsstelle). Räumlich von der Hauptverwaltung einer Bank getrennt operierende und rechtlich unselbstständige Betriebseinheit.
3. Nach der Ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie Betriebsstelle, die einen rechtlich unselbstständigen Teil einer Bank bildet und unmittelbar sämtliche oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit einer Bank verbunden sind. Hat eine Bank mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat in ein und demselben Mitgliedstaat mehrere Betriebsstellen errichtet, werden diese als eine einzige Zweigstelle betrachtet.
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