weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, der von dem Käufer gegenüber seinen Kunden offen gelegt wird. Die Offenlegung ist aber in der Praxis ungebräuchlich, stattdessen wird der verlängerte Eigentumsvorbehalt benutzt.
Eigentumsvorbehalt i. Zusammenh. m. dem Weiterverkauf von mit Eigentumsvorbehalt belasteten Objekten: Der Käufer, der diese weiterverkauft, teilt seinem Abnehmer den Tatbestand mit. Dadurch bleibt der Eigentumsvorbehalt des Erstlieferers bestehen. Beachtung bei Kreditsicherung der Banken wichtig.
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