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Wechselzahlung1. Einlösung des Wechsels als Begleichung der Wechselsumme durch einen der Wechselverpflichteten oder die Zahlstelle. 2. Begleichung einer Schuld durch Hingabe eines Wechsels. Dies erfolgt Zahlungs halber, nicht an Zahlungs statt.
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Weitere Begriffe : Kapital, industrielles | gesperrtes Konto | Wachstumskurven | ||||||||||||||||||||||||||||
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