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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wechselzahlung

1. Einlösung des Wechsels als Begleichung der Wechselsumme durch einen der Wechselverpflichteten oder die Zahlstelle. 2. Begleichung einer Schuld durch Hingabe eines Wechsels. Dies erfolgt Zahlungs halber, nicht an Zahlungs statt.



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