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WechselgeschäftsfähigkeitWechselfähigkeit. Fähigkeit einer Person, rechtswirksam als Wechselverpflichteter auftreten zu können, d. h. rechtswirksam als Träger von Rechten und Verpflichtungen aus einem Wechsel sein zu können. Weisen alle Personen auf, die Geschäftsfähigkeit besitzen.
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Weitere Begriffe : acte gratuit | Imparitätsprinzip | internationaler Wechselzahlungsverkehr | ||||||||||||||||||||||||||||
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