Währungskorb
Die Bildung eines Währungskorbes erfolgt beim Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Festsetzung des Wertes einer Einheit der Sonderziehungsrechte und beim EWS zur Berechnung des ECU. Dabei wird zum einen festgelegt, welchen prozentualen Anteil eine Landeswährung an einer Einheit der neuen »Kunstwährung« hat (z.B. 33 % eines ECU bestehen aus DM, 13% aus Pfund Sterling usw.); zum anderen wird festgesetzt, welchen absoluten Betrag in jeweiliger Landeswährung der Prozentanteil ausmacht (z.B. 33% DM-Anteil am ECU = 0,80 DM, 13% Pfund-Anteil am ECU = 0,08 Pfund usw.). Die neue, künstliche Währung dient der Ermittlung der Parität zwischen den Währungen der Mitgliedsländer des Fonds, um eine zentrale Parität zu erhalten und die Wechselkurse zu stabilisieren. Es gilt z.B. dann 2,40 DM - 1 ECU = 0,61 £. Das gleiche Prinzip wird bei der Bildung der Sonderziehungsrechte im IWF angewendet.
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