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Währungsgewinn, SteuerpflichtKursgewinne beim Rücktausch von Fremdwährungen in Euro sind lt. Bundesfinanzhof als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, sofern die Spekulationsfrist von 1 Jahr noch nicht abgelaufen ist. Dies gilt auch, wenn Anleger keine Spekulationsabsicht haben, sondern nur Zinsvorteile erzielen wollen.
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Weitere Begriffe : Lohnsystem, analytisches | Bankmarkt/Produktlebenszyklusportfolio | Systemerhaltung | ||||||||||||||||||||||||||||
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