Vertretungsbeziehung
In der Wirtschaftssoziologie:
nennt M. Weber eine Form der sozialen Beziehung, bei der das Handeln bestimmter Beteiligter (Vertreter) den anderen Beteiligten (Vertretenen) zugerechnet wird, so dass sowohl die Chancen wie die Konsequenzen ihnen „zugute“ kommen bzw. ihnen zur Last fallen. Derartige Vertretungsmacht geht i.a. einher mit dem Mass der Geschlossenheit einer sozialen Beziehung und findet sich vor allem in Verbänden als qua Vertretungsmacht legitimes Handeln des Leiters und des Verwaltungsstabes.
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