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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer ist eine Besitzsteuer. Sie wird auf das Gesamtvermögen von natürlichen und juristischen Personen angewandt. In Deutschland wurde sie 1997 abgeschafft, ist aber immer wieder in der Diskussion. Das Aufkommen aus der Vermögenssteuer stünde ausschließlich den Bundesländern zu.

Die Vermögenssteuer wird - wenn sie erhoben wird - ähnlich wie bei der Einkommensteuer damit begründet, dass Vermögen Leistungsfähigkeit darstellt. Hierbei geht es nicht um die Erträge aus dem Vermögen sondern um das Vermögen an sich. Ein anderes Argument zur Begründung der Vermögenssteuer ist, dass bei Fehlen dieser Steuer die Veranlagung des Vermögens allein durch die Erbschaftssteuer erfolgen müsste, was zu einer erheblich höheren Belastung beim Erbfall führen würde. Zudem wird mit der Vermögenssteuer auch das politische Ziel der Umverteilung verfolgt. Mit Hilfe der Vermögenssteuer sollen gesellschaftlich unerwünschte Konzentrationen von sehr großen Vermögen in den Händen weniger Reicher vermieden oder wenigstens begrenzt werden. Wie auch bei der Einkommensteuer unterscheidet man bei der Vermögenssteuer zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht.

Besteuert wird das Gesamtvermögen zu Beginn eines Kalenderjahres, abzüglich der vom Gesetzgeber gewährten Freibeträge. Zum Gesamtvermögen gehören Grundstücke und Gebäude, verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen, Sparguthaben, Aktien Anleihen, Schmuck und Kunstgegenstände. Neben den Freibeträgen für die einzelnen Vermögensarten gewährt der Staat noch persönliche Freibeträge für den einzelnen Steuerpflichtigen. Mit diesen Freibeträgen wird dem Gedanken der persönlichen Leistungsfähigkeit durch den Besitz von Vermögen Rechnung getragen.



 
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