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VerfallklauselKlausel in Verträgen, die die ratenweise Tilgung einer Geldschuld zum Inhalt haben, welche beinhaltet, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Raten die gesamte restliche Schuld fällig wird. Eine analoge Klausel findet sich auch in Leasingverträgen.
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Weitere Begriffe : Ersatzfonds | Kapitalanlagegesellschaft | Inkompatibilitätstheorem | ||||||||||||||||||||||||||||
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