Verankerung von Urteilen
In der Wirtschaftssoziologie:
anchoring of judgements, Fixierung von Bezugspunkten (Ankern) bei der Einschätzung von Objekten, z.B. der Liberalität von Erziehungsverhalten. Die Anker können aus den Erfahrungswerten der einschätzenden Personen bestehen („Im Vergleich zu meinem Lehrer ...“) oder vom Forscher gesetzt werden („Die Grösse der Objekte liegt zwischen den Punktwerten 1 und 10“). Die Anker bestimmen Lage (Extremität) und Streuung der Urteile.
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